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Kontaktdaten

Rechtsanwälte Lindenlauf & Klein

Herzlich
Willkommen!

Schriftzug rund | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Wir möchten Ihre strategischen Partner sein und uns zielgerichtet im Hinblick auf Ihre Interessen, Wünsche und persönlichen Belange einsetzen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2003 maßgeschneiderte Lösungen, welche perfekt auf Ihre jeweilige spezifische Situation abgestimmt sind.

Gleichsam sind wir keine Ja-Sager. – Bei uns stehen realistische Einschätzungen und klare Handlungsanweisungen im Vordergrund.

Unser Ansatz ist auf juristischer Ebene zielorientiert und dennoch empathisch, stets orientiert auf den Fokus eines für Sie nachhaltigen Ergebnisses.

Dabei ist Ihre aktive Mitarbeit entscheidend. Unsere Leistung hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Informationen ab, welche Sie oder Ihre Berater uns bereitstellen. Gerne fügen wir uns dabei auch nahtlos in Ihr bestehendes Beraternetzwerk ein.

Unsere
Rechtsanwälte

Unser erfahrenes und qualifiziertes Team, bestehend aus Rechtsanwälten – welche überwiegend auch einen Fachanwaltstitel tragen – und Rechtsanwaltsfachangestellten, begleitet Sie vertrauensvoll während des bestehenden Mandates.

Mit unseren Rechts- und Fachanwälten decken wir aufgrund der verschiedenen Fachrichtungen ein breites Spektrum ab, in welchem wir Ihnen unser Spezialwissen zur Verfügung stellen und praxisnahe Lösungen bieten.

Damit Sie sich bereits vor einem ersten Gespräch einen Eindruck von unseren Rechtsanwälten verschaffen können, möchten wir uns in gebotener Kürze in der nachfolgenden Galerie bei Ihnen vorstellen.

Meike Lindenlauf-Klein | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte
01 Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht
Gründerin der Kanzlei

Meike Lindenlauf-Klein

1975 in Erkelenz geboren, hat Rechtsanwältin Meike Lindenlauf-Klein das Studium der Rechtswissenschaften in Münster absolviert und abgeschlossen.

Nach Beendigung des Referendariates in Düsseldorf hat sie im Jahre 2003 die Kanzlei Lindenlauf & Klein mitbegründet und ist seither als Rechtsanwältin tätig.

Im Jahr 2006 ist ihr von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf der Titel der Fachanwältin für Familienrecht verliehen worden.

Rechtsanwältin Meike Lindenlauf-Klein ist seit über zwei Jahrzehnten Ihre hochspezialisierte Partnerin im Familienrecht und steht Ihnen nicht nur mit ihrem Wissen, sondern in der für Sie insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig persönlich belastenden Situation auch mit der notwendigen Empathie zur Seite.

Henning Klein | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte
02 Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gründer der Kanzlei

Henning Klein

Rechtsanwalt Henning Klein, Jahrgang 1973, hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Bonn absolviert und abgeschlossen.

Nach Beendigung des Referendariates in Düsseldorf hat er im Jahre 2003 die Kanzlei Lindenlauf & Klein mitbegründet und ist seither als Rechtsanwalt tätig.

Ihm wurde im Jahr 2007 als erstem Rechtsanwalt im Bezirk des Amtsgerichtes Erkelenz aufgrund seiner praktischen und theoretischen Kenntnisse in diesem Bereich der Titel des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verliehen.

Ein gewichtiger Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt überdies in der Abwicklung verkehrsrechtlicher Unfallgeschehen, im Rahmen derer Rechtsanwalt Klein mit Autohäusern und Sachverständigen eng zusammenarbeitet.

Rechtsanwalt Henning Klein ist Ihr sachkundiger Partner insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

  • Miet- und Pachtrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
Stefanie Heiseke | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte
03 Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht

Stefanie Heiseke

Unsere Spezialistin für die qualifizierte und kompetente Beratung und Führung des arbeitsrechtlichen Mandates ist seit 2016 in unserem Hause Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Stefanie Heiseke.

Rechtsanwältin Heiseke berät Sie bundesweit in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Dabei betreut Rechtsanwältin Heiseke gleichermaßen Unternehmen, Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaften in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen und vertritt deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Auch die Beratung und Vertretung von Führungskräften gehört zu ihren Aufgaben.

Aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise und langjährigen Erfahrung, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht sowie in tariflichen Fragestellungen, ist sie gleichzeitig als Syndikusrechtsanwältin in einem Großunternehmen der Luftfahrtbranche tätig.

Tanja Stemmer | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte
04 Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht, Master of Laws (LL.M.)

Tanja Stemmer

Nach Absolvierung ihres Studiums in Münster und des Referendarsdienstes in Essen ist Frau Tanja Stemmer, Jahrgang 1971, seit dem Jahr 1999 als Rechtsanwältin zugelassen.

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Syndikusanwältin in der Unternehmensbewertung und sodann nachfolgender forensischer Tätigkeit erwarb sie im Jahr 2006 den akademischen Grad des Master of Laws (LL.M.) an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.

Rechtsanwältin Stemmer ist im Jahr 2019 überdies der Titel der Fachanwältin für Familienrecht ob ihrer besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Fachgebiet verliehen worden.

Vorrangiges Ziel von Rechtsanwältin Stemmer ist es stets, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien herbeizuführen. – Ist dies indes nicht möglich, so setzt sie Ihre Interessen energisch und gleichsam zielgerichtet im Hinblick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse durch.

Julia Balling | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte
05 Rechtsanwältin

Julia Balling

Rechtsanwältin Balling absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.
Nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsexamens durchlief die gebürtige Erkelenzerin ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Aachen.

Zunächst absolvierte Rechtsanwältin Balling ihre anwaltlichen Stagen in unserer Kanzlei als Rechtsreferendarin, bevor sie im Jahr 2024 als Rechtsanwältin zugelassen wurde und uns seither als Mitglied unseres Teams unterstützt.

Ihre Schwerpunkte liegen auf den Gebieten des Familienrechts, des Erbrechts sowie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Rechtsanwältin Balling spricht aufgrund langjähriger privater sowie beruflicher Auslandsaufenthalte – einschließlich eines juristischen Auslandsstudiums an der Université Lumière Lyon 2 – fließend Englisch und Französisch.

Unsere
Rechtsgebiete

Wir sind ihre kompetenten Partner in den Rechtsgebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Miet- und Pachtrechts, des Erbrechts sowie des Straßenverkehrsrechts.

Rufen Sie uns gerne zum Zwecke der Terminvereinbarung an unter: 02431 / 947 347.

Allg. Zivilrecht

Neben den Rechtsgebieten, welche wir schwerpunktmäßig bearbeiten, beraten und vertreten wir Sie auch in vielen weiteren Teilbereichen des sog. allgemeinen Zivilrechts (auch Privatrecht genannt).

Das allgemeine Zivilrecht deckt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und auch juristischen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzuordnen sind. Insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind insofern zu beachten.

Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten wie bspw. die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag oder einem Dienstleistungsvertrag auch Fragen des Schadensersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung.
Hierunter fallen sowohl Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche aus Anlass des Bestehens eines Kaufvertrages oder eines Werkvertrages (zumeist eine Handwerksleistung betreffend), Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche, um nur einige Beispiele zu nennen.

Besteht Ihrerseits in dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts Handlungs- bzw. Beratungsbedarf, so wenden Sie sich gerne an unser Büro.

Allg. Zivilrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Vertretungsorganen (Kollektives Arbeitsrecht).

Im Rahmen des Individualarbeitsrechts sind insbesondere das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses, die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis, Störungen des Arbeitsverhältnisses sowie letztlich dessen Beendigung, meist durch Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, zu behandeln.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich stellt insoweit die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar, welche die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses sind und deren Erstellung demgemäß besonderer Umsicht und Sorgfalt bedarf.

Ein bedeutender Anteil auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nimmt das Kündigungs- bzw. Kündigungsschutzverfahren, angefangen vom Ausspruch der Kündigung über die Herbeiführung einer einvernehmlichen Beendigungsregelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien bis hin zur Durchführung und dem Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem zuständigen Arbeitsgericht, ein.
Gegenstand der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist stets auch die Erteilung eines angemessenen Zeugnisses. – Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne im Hinblick auf die notwendigen Formulierungen.

Der Bereich des kollektiven Arbeitsrechts erstreckt sich vor allem auf das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht.

Unsere Spezialistin für die qualifizierte und kompetente Bearbeitung und Führung des arbeitsrechtlichen Mandates ist in unserem Hause Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Stefanie Heiseke.

Arbeitsrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Erbrecht

Im Rahmen des anwaltlichen Tätigkeitsbereiches des Erbrechts ist die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate vor dem Erbfall von der Lösung erbrechtlicher Konflikte nach dem Erbfall zu unterscheiden.

So beinhaltet das erbrechtliche Mandat vor dem Erbfall insbesondere die Beratung hinsichtlich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen mit allen denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten, so zuvörderst die Errichtung eines Ehegattentestamentes, oftmals in Form des sogenannten Berliner Testamentes, der Verfügung einer Teilungsanordnung, eines Vermächtnisses oder hinsichtlich der Einsetzung einer Testamentsvollstreckung.

Ferner ist es ratsam, frühzeitig eine Beratung über die Möglichkeiten sowie Sinn und Zweck lebzeitiger Vermögensverfügungen und Vermögensübertragungen wahrzunehmen. Gleichsam frühzeitig sollte an die Errichtung einer Patienten- und Betreuungsverfügung gedacht werden.

Nach dem Erbfall ist das erbrechtliche Mandat vor allem geprägt durch die Frage, ob einer Person ein Teil der Erbmasse anfällt – sei es aufgrund eines Pflichtteilsanspruches, einer Erbeinsetzung, der Anordnung eines Vermächtnisses oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften – und wie sich die Auseinandersetzung des Erbes innerhalb der Erbengemeinschaft gestaltet.

Vor einer übereilten Ausschlagung der Erbschaft aus Furcht des Erben vor einer gegebenenfalls vorliegenden Überschuldung des Nachlasses, sollte sich der Erbe zunächst anwaltliche Beratung über die mannigfachen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkungen im Hinblick auf den Nachlass in Anspruch nehmen.

Erbrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Familienrecht

Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechtes, welcher die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt das Familienrecht die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate beinhaltet zunächst vor Eheschließung sowie während des Bestehens der Ehe die Aufklärung der Ehegatten hinsichtlich deren persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse untereinander sowie gegebenenfalls die Herbeiführung einer entsprechenden Regelung zwischen den Eheleuten, welche insbesondere durch die Erstellung eines Ehevertrages möglich ist.

Nach einer Trennung der Ehegatten umfasst das Gebiet des Familienrechtes die Einleitung und Führung des Ehescheidungsverfahrens nebst Klärung der sogenannten Scheidungsfolgesachen wie Sorge- und Umgangsrecht in Bezug auf die ehegemeinsamen Kinder, Unterhalt, eheliches Güterrecht sowie Ausgleichsansprüche zwischen den Parteien.

Zur Regelung der Ehescheidungsfolgesachen streben wir stets, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Kinder der Ehegatten, eine außergerichtliche, friedvolle und einverständliche Lösung an, welche maßgeblich auch die Menschen hinter den Paragraphen und den Mandaten berücksichtigt.
Insoweit ist es zur gemeinsamen Findung einer abschließenden Regelung oftmals ratsam, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Parteien zu treffen.

Dem Tätigkeitsfeld des Familienrechtes sind ferner Fragen des Verwandtenunterhaltes, also vor allem der Eltern gegenüber ihren Kindern und der Enkelkinder gegenüber ihren Großeltern, sowie das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft zuzurechnen.

Besteht Ihrerseits dringender Beratungsbedarf infolge einer Trennung?
Möchten Sie die Scheidung von Ihrem Ehegatten herbeiführen?
Muss Unterhalt für Sie oder Ihre Kinder geltend gemacht werden?
Sollen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten wirksam getroffen werden?
Ist die gemeinsame Immobilie auseinanderzusetzen?

Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Meike Lindenlauf-Klein, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Tanja Stemmer sowie Frau Rechtsanwältin Julia Balling werden all Ihre Fragen im Bereich des familienrechtlichen Mandates beantworten, Ihnen sachgerechte Lösungen aufzeigen sowie Ihre Interessen wahrnehmen und durchsetzen.

Familienrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Miet- und Pachtrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht erstreckt sich naturgemäß insbesondere auf den Bereich des Wohnraummietrechts.
Weitere Tätigkeitsfelder sind gewerbliche Miet- und auch Pachtverhältnisse.

Im Rahmen dieser Rechtsverhältnisse besteht die Aufgabe des Rechtsanwaltes im Wesentlichen in der Gestaltung, Änderung und Ergänzung von Mietverträgen, der ordnungsgemäßen Durchführung des Mietverhältnisses und dessen Beendigung und der Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen sowie der Abwehr derselben.

Wir stehen unseren Mandanten auch im Vorfeld eines Mietverhältnisses, insbesondere im Hinblick auf die Beratung hinsichtlich des Abschlusses eines Mietvertrages zur Seite.
Gerne erstellen wir auch individuell auf Sie zugeschnittene Miet- oder Pachtverträge.

Während eines Miet- oder Pachtverhältnisses steht die Abwicklung folgender Tätigkeitsfelder im Vordergrund:

  • ordnungsgemäße Übergabe und Gewährung der Mietsache
  • ordnungsgemäße Anlage der als Sicherheit gegebenen Kaution
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (insbesondere Kaution, Miete sowie Betriebskosten-Vorauszahlungen)
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen (insbesondere Mängelbeseitigung sowie Mietminderung)
  • Durchsetzung der Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs
  • Aussprache sowie Durchführung von ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen insbesondere aufgrund Zahlungsverzuges, Eigenbedarfs sowie allgemeiner nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzungen
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Nach Beendigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses steht insbesondere die Frage der ordnungsgemäßen Abwicklung des Mietvertrages im Vordergrund.
So bedarf es nach Ablauf des Mietverhältnisses einer ordnungsgemäßen Räumung sowie Übergabe des Mietobjektes an den ehemaligen Vermieter, wobei in diesem Zusammenhang im Besonderen die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den sog. Schönheitsreparatur-Klauseln zu beachten ist.
Ferner hat nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Abrechnung der etwaig als Sicherheit gegebenen Kaution zu erfolgen.
Sollte der Mieter das Mietobjekt nicht freiwillig räumen, so kann ggf. die zwangsweise Durchsetzung der geschuldeten Räumung über einen zuvor erwirkten Räumungstitel notwendig werden. Hiergegen kann der Mieter möglicherweise Vollstreckungsschutzmaßnahmen einleiten.

In allen Fragen sowie Regelungsbereichen betreffend das Miet- und Pachtrecht steht Ihnen in unserem Hause Herr Rechtsanwalt Henning Klein, welcher als Fachanwalt für Mietrecht über entsprechendes Fachwissen sowie eine reiche Berufserfahrung verfügt, zur Seite.

Miet- und Pachtrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Straßenverkehrsrecht

Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts umfasst in zivilrechtlicher Hinsicht insbesondere das Schadensrecht, also die Frage ob infolge eines Verkehrsunfalls Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflicht-Versicherung beansprucht werden kann.

Im Hinblick auf den sog. materiellen Schadensersatz stehen, je nach Ausprägung des Unfallgeschehens, diverse mögliche Schadensersatz-Ansprüche im Raum, welche im Einzelfall gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Versicherung geltend zu machen sind.
Dies sind in der Regel naturgemäß unmittelbare Schäden am Fahrzeug des Geschädigten in Form des Wiederbeschaffungsaufwandes oder der konkreten Instandsetzungskosten nach erfolgter Reparatur bzw. der fiktiven Reparaturkosten auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, jedoch darüber hinaus häufig insbesondere auch der Ersatz von Mietwagenkosten, alternativ hierzu einer Nutzungsausfallentschädigung, Kosten des Ihrerseits beauftragten Gutachters, eines Abschleppunternehmens oder einer merkantilen Wertminderung, um nur einige zu nennen.

Sind Sie unfallbedingt verletzt worden, so machen wir für Sie neben einem angemessenen Schmerzensgeld auch einen Haushaltsführungsschaden und den Ersatz eines Schadens geltend, welcher Ihnen durch den Ausfall Ihrer Arbeitskraft angefallen ist, soweit die notwendigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Ferner werden in Folge eines Verkehrsunfalls zu Lasten des vermeintlichen Verursachers des Unfallgeschehens regelmäßig strafrechtliche Ermittlungsverfahren bspw. wegen fahrlässiger Körperverletzung, ggf. auch Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet, welche wir für Sie nach erfolgter Einsichtnahme in die staatsanwaltlichen respektive verwaltungsbehördlichen Akten sowie sich anschließender diesseitiger Stellungnahme oftmals zu einer Einstellung des Verfahrens lenken können.

Einen weiteren Teilaspekt des Verkehrsrechts betrifft das Vertragsrecht, mithin v.a. jene Problemfelder, welche im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Erwerb von Kraftfahrzeugen entstehen.
Schwerpunkt dieser Mandate ist häufig die Rückabwicklung von Kaufverträgen, da der Verkäufer im Hinblick auf die Beschaffenheit des Fahrzeuges unzutreffende Äußerungen getätigt hatte.
Überdies sind regelmäßig Mängelgewährleistungsansprüche durchzusetzen, sollte das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet sein.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Oder wurde Ihnen ein Unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft?

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro.

Rechtsanwalt Henning Klein wird Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

Er betreibt ein umfassendes Netzwerk mit Sachverständigen, Werkstätten sowie Abschleppunternehmen und wird auch insofern nach einem Unfall gerne vermittelnd für Sie tätig werden, sollte Ihnen diesbezüglich kein Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Straßenverkehrsrecht | Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte führen aufgrund ihrer besonderen praktischen Erfahrungen sowie besonderer theoretischer Kenntnisse überwiegend einen Fachanwaltstitel.

Rechtsanwältin Lindenlauf-Klein und Rechtsanwältin Tanja Stemmer führen den Titel der Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin Stefanie Heiseke den Titel der Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Henning Klein den Titel des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Sinne der Fachanwaltsordnung liegen vor, wenn diese auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, welches üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss darüber hinaus jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an 15 Stunden einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Hinsichtlich der besonderen weiteren Bestimmungen wird verwiesen auf die derzeit gültige Fachanwaltsordnung, nachzulesen bspw. unter www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

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